ich habe in Bezug auf die gegen mich hauptsächlich am 24.07.2012
begangene
Mittlerweile hat sich ja herausgestellt,dass an meinem Verhalten
im Grunde im
Initiatoren dieses
hinterhältigen Kidnappings von mir am erwähnten 24.07.2012
sicherlich nur zu genau gewußt haben müssen.
Am Abend des 24.07.2012 gegen 18:00 telefonierte der aufmerksame
und umsichtige
Dr. Brüggemann mit einer leitenden Person:"wir
können doch nicht jemanden gegen
seinen Willen hier festhalten!"
- waren dabei u.a. seine Worte! Waren Sie,Professor
Faure,bei
diesem Telefonat die leitende Person am anderen Ende der Leitung
???
Eine Woche später griff die sichtlich erstaunte Frau Dr.
Daalfuß zum Telefon und
Sachverhalt! Ab diesem
Zeitpunkt wusste auch Frau Dr. Daalfuß,dass ich zu Unrecht
in gewissem Sinne in ihrer Klinik festgehalten wurde!
Dennoch musste ich weiterhin
bleiben.Ich möchte auch Klarheit über diese nicht nachzuvollziehenden
Begebenheiten
in Erfahrung bringen! Es macht für mich in der Tat in gewissem Sinne den Eindruck,
als
hätten verantwortliche Personen Ihrer Klinik aus Gefälligkeit
mehr oder weniger
bereitwillig an dieser hinterhältig
inszenierten Menschenrechtsverletzung mitgewirkt!
Wie Sie unten
ersehen können,habe ich deshalb 10 Strafanzeigen gegen
verschiedene
Thomas
Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph
Staatsanwaltschaft Braunschweig
Turnierstraße 1
38100 Braunschweig
E-Mail:
stbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Telefon: 0531/ 4 88-0
Telefax: 0531/ 4 88-11 11
Liebe Damen und
Herren,
hiermit erstatte ich also insgesamt im Zusammenhang mit dem
inszenierten
Kidnapping meiner Person am 24.07.2012 gegen folgende Personen
Strafanzeige:
Gegen für den Landkreis Northeim arbeitende Brigitte
Slawski-Ehreke!
Gegen den Moringer Polizeioberkommissar Lange!
Gegen die Northeimer Polizeiführung!
Gegen den mich ebenso amtsmissbräuchlich kidnappenden Northeimer
Polizeibeamten mit schwarzen Haaren!
Gegen die für den Landkreis Northeim arbeitende Amtsärztin Dr.
Siemer!
Gegen den Northeimer Landrat Wickmann!
Gegen den Göttinger Amtsrichter Moog!
Gegen die Verfahrenspflegerin Lüken-Klein!
Gegen die offenbar mitverantwortliche Direktorin des Amtsgericht
Norteim,Sell!
Und ggf. gegen weitere mitverantwortliche Juristen und
Politiker!
Die jeweiligen Erläuterungen dazu in den nächsten 2 Wochen!
Zunächst will ich kurz erläutern,dass ich in 2004 Opfer von
eigentlich sogar
erschreckend primitivem Rechtsmissbrauch wurde! Was sicherlich
ein Motiv
mehrerer von mir im Zusammenhang mit dem aktuellen Fall von
Rechtsbeugung
und mehr,genannter Personen darstellen dürfte,um sich an
aktuellem Justiz-
Verbrechen,um sich an aktueller Menschenrechtsverletzung zu
beteiligen.
Mit Geschick und Entschlossenheit wehre ich mich also seither
gegen diesen
hinterhältigen Fall von vorsätzlicher Beschuldigung!
Ich habe besonders in den 1990er Jahren besonders viel mit
Kindern gemacht,
u.a. auch Kinderbetreuung in Familen.Außergewöhnliche
Schwierigkeiten hat es
dabei im Grunde nie gegeben.Mein zumeist motiviert engagiertes
Auftreten kam
dabei noch besser bei den Kindern an:
Was ein ums andere Mal dazu führte,dass Kinder in meinem Beisein
die
Konfrontation mit ihren Eltern suchten!
Ich wurde also in 2004 von einer Mutter(ehemalige
Mütterzentrumsaktivistin die
nur zu genau wusste,was sie Polizeibeamten auftischen muss,um
entsprechendes
zu erreichen!) angezeigt,um die fast verstrichene
Verjährungsfrist von 10 Jahren
(1994!) nicht ungenutzt verstreichen zu lassen!
Ihr damals zweijähriger Sohn hatte Blutflecken am Penis und ich
hätte irgendwas
mit ihm gemacht haben müssen.Ausserdem habe sich dieser seither
sehr verändert,
so in etwa sinngemäß deren ernsthaft schwachsinniges Vorbringen.
Scheinbar wurde bei der Polizei Northeim schon damals nicht
sonderlich ernstaft
nach dem Wahrheitsgehalt dieser doch seltsam anmutenden
Geschichte nachgehakt:
Die offenbar allein mit der Ermittlung beauftragte
Polizeibeamtin zeigte sich dabei
nach meinem Kenntnisstand auch nicht sonderlich professionell!
Schließlich waren
es Bekannte von mir,auch Eltern mit deren Kindern ich zu tun
hatte,die mich über
diese sonderbaren Ermittlungen informierten!
Danach schickte ich an die Polizei Northeim ein Fax,forderte
Aufklärung und führte
mit erwähnter Polizeibeamtin daraufhin ein Telefonat:
ich - sinngemäß: das kann ja nur die gewesen
sein(Strafanzeige),nannte also einen
Namen: der sich aber später als falsch herausstellte!
Polizeibeamtin:"sehen sie und das hätte ich jetzt aber nicht
gesagt!"
Die Polizeibeamtin nahm daraufhin mit der namentlich von mir
erwähnten Mutter
Kontakt auf und fingierte obendrein wahrscheinlich aus
ermittlungsrechtlichen
Gründen die Akte und behauptet dort,die tatsächliche
Anzeigenerstatterin
hätte ihr den Namen der anderen Mutter genannt.
= Merke:
Auch die Polizeibeamtin hat also auffallend motiviert gehandelt!
Was sie offenbar unfähig machte,sich mit der schon mysteriös
anmutenden
Faktenlage auseinanderzusetzen!
Schließlich sind auch Polizeibeamte in gewissem Sinne dazu
verpflichtet,ihnen
besonders per Strafanzeige gegenüber vorgebrachte
Beschuldigungen hinsichtlich
deren Wahrheitsgehalts zu hinterfragen!
Scheinbar war die Polizeibeamtin dazu garnicht in der Lage.
Jedenfalls stellte Staatsanwalt Buick nach etwa 6 Wochen die
Ermittlungen ein -
sinngemäß und ziemlich wortwörtlich:
auch nicht ansatzweise sind strafrechtlich relevante Hinweise zu
erkennen!
Die Staatsanwaltschaft Göttingen(Buick) hat sich dann aber
ihrerseits erstaunlich
unmotiviert angestellt und wollte offnsichtlich weder der doch
klar unprofessionell
handelnden Polizeibeamtin dieses vorhalten,noch aufgrund meiner
Anzeige gegen
die Anzeigenerstatterin ernsthaft ermitteln:
Der damals offenbar noch ernsthaft unerfahrene Staatsanwalt
Buick - sinngemäß:
sie,die Mutter hätte sich Sorgen gemacht:
Meine detailliert dazu an Buick übermittelten Darlegungen würden
doch bestimmt
jeden halbwegs aufgeschlossenen Menschen anderes vermuten
lassen:
Damals in 1994 standen die beiden Jüngsten in Schlafanzügen vor
mir und grinsten
vergnügt aber hintergründig in die Richtung ihrer Eltern.Das war
also eine Kinder-
Art von Protest: Thomas kommt mit uns gut klar und warum ihr
nicht...
= Der Jüngste hat sich also vor allem deshalb verändert,weil die
Eltern es
wahrscheinlich auf einen gewissen Machtkampf ankommen ließen,was
erfahrungs-
gemäß weitreichende Auswirkungen in eine kindliche
Persönlichkeit haben kann:
Wir hatten damals eine Dose Erdnüsse zusammen gegessen und der
Jüngste schnitt
sich dabei leicht in manche Finger.Und bein Windelwechseln
fassen sich Jungens
erfahrungsgemäß öfter an ihren Penis(...)!
= Insbesonders Staatsanwalt Buick zeigt bis heute kein
sonderliches Interesse,auf
diesen Fall bezogen endlich mal die doch gebotene
Professionalität an den Tag zu
legen !!! Dabei sollten gerade Staatsanwälte doch verstehen
können,dass es für eine
funktionierende Gesellschaft beinah unerlässlich ist,gerade
gegen missbräuchliche
Anzeigenerstatter juristisch vorzugehen !!!
= Das wollte ich nämlich letztens tun,doch Buick verschwieg
offenbar vorsätzlich,
dass ich damals schon Strafanzeige
gegen die Anzeigenerstatterin erstattet habe !!! Die
Verjährungsfrist sei mittlerweile
abgelaufen erklärte allenernstes dieser offenbar mitunter
zwielichtige Staatsanwalt.
Ich kramte also das betreffende staatsanwaltliche
Schreiben,bezüglich der damals
von mir erstatteten Strafanzeige gegen diese hinterhältige
Anzeigenerstatterin,heraus
und übermittelte dieses an die Staatsanwaltschaft:
= seither hüllt sich diese in Schweigen:
Schließlich wird doch klar ersichtlich,dass nicht ich dafür
verantwortlich bin,dass
gegen diese Person nichts unternommen wird!
= Diese tatsächlich ernsthaft korrumpierte Justiz(noch mehr die
verantwortliche
Politik) ist also erschreckender Weise mitunter so
eingerichtet,dass Bürger relativ
unkompliziert sozusagen zu Melkkühen umfunktioniert werden,damit
die anwaltliche
Klientel unkompliziert an Mandanten,also Cash kommt(...).!
Es wurde nämlich,beinah die Bürgerlichen Grundrechte
malträtierend,eine
Ermittlungsakte mit meinem Namen drauf angelegt.Und nicht,wie es
eigentlich
erforderlich gewesen wäre,mit dem Namen der Anzeigenersttterin
drauf(...)!
Die mitunter von erstaunlicher Kleingeistigkeit gesegneten
Leutheusser-Schnarren-
berger/Schäuble/Schünemann/Busemann & Co haben absolut
rechtsmissbräuchlich
gesetzlich festgelegt,dass zur Einsicht von Ermittlungsakten ein
dazu zu
beauftragender Anwalt aufzusuchen ist:
Und diese machen im Grunde nichts anderes,was die Betroffenen
nicht auch selbst
tun könnten: Kontakt zur betreffenden Staatsanwaltschaft
aufnehmen,erforderliche
Ausweispapiere vorlegen und eine gewisse Aufwandsentschädigung
entrichten!
= Die von meiner damaligen
Rechtsschutzversicherung(Württemnbergische)
empfohlene Anwaltskanzlei(Ex MdL Noack/Wulff-Spezie!) nahm diese
Steilvorlage
dankend auf und zeigte sich noch gieriger,indem sie mich darüber
hinaus absolut
rechtsmissbräuchlich festnagelte:
"worum geht es denn?"
Natürlich hatte ich davon keine Ahnung,konnte ich ja auch
nicht,schließlich sollte die
Akteneinsicht dazu Klarheit verschaffen !!!
= Irritiert und immer noch sichtlich geschockt von dieser
hinterhältigen Anzeige,
erzählte ich von meiner Vermutung:
Jetzt kam die Gier der noakschen-Kanzlei-Mitanwältin erst
richtig zum Laufen:
"Schadenersatz",fügte diese ohne erläuternden Zusammenhang an!
"ja",stammelte ich noch irritierter.
Woraufhin diese Anwältin immer mehr ihr wahres Gesicht zeigte:
"Bei Schadenersatzansprüchen kommt die Rechtsschutzversicherung
nicht für die Kosten auf!"
= Was natürlich zum Ziel hatte,weitere potenzielle Mandanten
durch die offenbar
ebenso korrumpierte Württembergische Rechtsschutzversicherung
empfohlen zu
bekommen!
= Korruption!
Die folgende Rechnung beinhaltete also nicht die damals
ansonsten für die einfache
Akteneinsicht veranschlagten 55,- Euro,mit dem Hinweis,dass
dafür eher die Rechts-
schutzversicherung aufkommen muss!
= Sogleich schickte ich an diese also offenbar gerne
korrumpierende Anwaltskanzlei
diese Rechnung per Fax mit folgender handschriftlicher Bemerkung
zurück:
"Haben sie mir deshalb das Wort Schadenersatz in den Mund
gelegt,um die
Kostennote höher gestalten zu können?"
= Diese Anwälte wurde nur noch abgezockter:
wegen gestörter Vertrauensbasis lege sie das Mandat nieder.
= Ohne die Akteneinsicht vorgenommen zu haben,forderte sie
trotzdem insgesamt ca 211,- Euro von mir!
= Ein Nörtener Polizeibeamter weigerte sich die Strafanzeige
gegen diese Person
aufzunehmen: Offenbar aufgrund der regionalen Machtposition
dieser Anwaltzkanzlei
des damaligen MdL Noack fürchtete dieser sich vor Repressalien!
= Die darauf von mir dazu aufgesuchte Justizangestellte bei der
Staatsanwaltschaft
Göttingen:"das geht nicht,das ist Gesetz!" - entgegnete mir
diese,als sie den Namen
dieser Person erfahren hatte!
= Was weiter auf gewisse Machtpositionen hinweist!
Die dann doch aufgenommene Strafanzeige wurde weder von der
Staatsanwaltschaft
Göttingen,noch aufgrund meiner darauf folgenden Beschwerde von
der General-
staatsanwaltschaft Braunschweig auch nicht mal ansatzweise ernst
genommen.
= Ein des Nachweises nötiges Gerichtsverfahren wurde also
formhalber einfach mal
so runtergespult: Ohne,das doch vor Gericht obligatorische,also
nicht pflichtgemäß
stattgefundene,Nachfragen in den dazu gehörigen
Gerichtsdokumenten anzuführen:
So z.B.:
Der Kläger hat angegeben,sie nur zur gesetzlich vorgeschriebenen
Beauftragung
der Akteneinsicht konsultiert zu haben....
Jedenfalls weigerte ich mich diese Person daraufhin zu bezahlen:
Und diese beantragte sogar eine schwachsinnige Hausdurchsuchung
um mich klein
zu kriegen! Und diese davon wissenden offenkundig nebulösen
Richter &
Staatsanwälte haben nicht mal diesen Rechtsmissbrauch zum Anlass
genommen,um
diese noch folgende Sauerei zu verhindern:
= In diesem angeblichen demokratischen Rechtstaat werden des
öfteren Haftbefehle
zwecks des Gefügigmachens gegen einfache Bürger ausgestellt:
und diese offenbar ohne jegliches Hinterfragen an u.a. die
Schufa mit weitreichenden
Folgen weitergeleitet:
= Dabei muss für aufgeschlossene Juristen klar ersichtlich
sein,dass besonders
Haftbefehle der besonderen Voraussetzungen bedürfen !!!
= Nach nachweislich derart kriminellen Akten nicht zahlen zu
wollen,und gleichzeitig
mit dem Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung zu
belegen,über ausreichend
Finanzmittel zu verfügen,machen auch diesen Haftbefehl absolut
rechtswidrig !!!
Aber es scheinen hier schon etliche Justizangestellte beinah
chronisch rechtsmiss-
bräuchlich veranlagt zu sein.
Das Bürger sich gegen sowas zur Wehr setzen,sollte doch
eigentlich klar sein!
= Jedenfalls wurde mir aufgrund des Haftbefehls ein schon
bewilligtes Renovierungs-
darlehen verweigert.Und das ausgerechnet noch vom
Kooperationspartner der
Württembergischen Versicherungen,nämlich der Bausparkasse
Wüstenrot(...)!
= Insgesamt hatte dieses absolut rechtswidrige Justiz-Verbrechen
also weitreichende Folgen für mich!
Erstmal soweit!
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch
P.S. Ggf. werde ich diese Menschenrechtsverletzung und weitere
andere gegen
meine Person verübte Menschenrechtsverletzungen dem Europäischen
Gerichtshof
für Menschenrechte vorlegen lassen !!!