NEIN! Offensichtlich mit Sicherheit nicht! Denn dann wäre der folgend
geschilderte ungeheuerliche, im Grunde auch Staatsstreich-Dimmension,
also Hochverrat erreichende Schwachsinn niemals in Gesetzestexten
eingetütet worden!
In folgend eingefügten Schreiben der General-Staatsi Braunschweig steht
deutlich zu lesen, dass die General-Staatsi Braunschweig vorbringt, eine
Beschwerde mit dem schwerwiegenden Vorwurf der Strafvereitelung,
begangen demnach an der Staatsanwaltschaft Braunschweig, sei allen
Ernstes nicht fristgerecht, also innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Strafvereitelungsschreiben dort eingegangen(...).
Was in Worte gefasst bedeutet:
Uns, also den nur zu gerne regierenden Politikern, war das von Anfang
an nicht wirklich wichtig, ob Strafataten aufgeklärt werden, sondern uns
ging es von Anfang an sehr darum, den Staatsanwaltschaften zu diktieren,
gegen wen und was diese ermitteln und gegen wen oder was nicht(...).
Weshalb die nur allzu gerne regierenden Politiker diese unfassbaren
Gesetztestexte bezüglich der Fristen für einzulegende Beschwerden
initiiert haben, weil es für einfache Bürger nahezu unmöglich ist, den
Ermittlungsbehörden in solchen Fällen nachzuweisen, ob sie möglicher
Weise bei der Datumsangabe bezüglich eingelegter Beschwerden
vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben.
Dumm gelaufen:
Der vorsätzliche Betrug durch die DRV Braunschweig ist insofern
nicht zu widerlegen, da ich ja nachweislich von Juni 2012 bis
1. Oktober 2013 trotz nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit, zur - an
eigentlich längst vergangene Nazi- oder Stasi-Zeiten erinnernde -
Zwangsarbeit gezwungen wurde, damit ich mir überhaupt was zu essen
kaufen konnte !!!
Ergo:
Ich habe dabei bis auf Juni 2012, weil ich Mitten im Monat Juni anfing
zu arbeiten, durchweg mehr, als die bei Bezug von Vollrente erlaubte
Höchstgrenze von 450 Euro, verdient!
Also ist schon deshalb dieser zweifellos die Korruption in öffentlichen
Behörden fördernde Rentenbescheid vom 6. August 2015 ungültig !!!
Weil dieser den klar persönlich motiviert dort festgelegten Bezug der
Rente allen Ernstes rückwirkend ab dem 1. Juni 2011 vorsieht(...).
Und 2.
Weil ich natürlich gegen die ebenso an eigentlich längst vergangene
Nazi- und Stasi-Zeiten erinnernden Rück-Zahlungsforderungen an
gezahltem Krankengeld, durch die einmal mehr unfassbar betrugs-
bereiten DAK Gesundheit und AOK, frist und formgerecht, also
auch handschriftlich unterschrieben, widersprochen habe UND
auf diese Widersprüche hin keinerlei Rückmeldungen weder von
DAK, noch AOK erhalten habe !!!
Ergo:
Auch die also von mir gegen die Rück-Zahlungsforderungen von
DAK und AOK eingelegten Widersprüche sind damit rechtskräftig geworden !!!
Und 3.
Ich habe ja Krankengeld bis zum 20. März 2012 und vom 2. Oktober
2013 bis 1. April 2015 erhalten UND die willkürliche Festlegung von
rückwirkender Rentenzahlung über den Krankengeldbezug hinaus ist
was? Ja, leider sowas von faschistoid, dass es normalen Menschen abrupt
u.a. den Magen umdrehen muss, ob der jahrzehntelangen Heuchelei von
der angeblich überwachten Rechtstaatlichkeit !!!
Und 4.
Habe ich definitiv die rückwirkend erhaltene Rentenzahlung zurück-
gezahlt, was aber bis heute von der DRV mit keinem Wort erwähnt
wurde, und dennoch ist damit 1000%ig deren affenartig korrupter
Rentenbescheid ungültig !!!
Und da helfen auch keine Betrügereien diverser Staatsis !!!
Wünsche ein schönes Wochenende Thomas Karnasch
geschilderte ungeheuerliche, im Grunde auch Staatsstreich-Dimmension,
also Hochverrat erreichende Schwachsinn niemals in Gesetzestexten
eingetütet worden!
In folgend eingefügten Schreiben der General-Staatsi Braunschweig steht
deutlich zu lesen, dass die General-Staatsi Braunschweig vorbringt, eine
Beschwerde mit dem schwerwiegenden Vorwurf der Strafvereitelung,
begangen demnach an der Staatsanwaltschaft Braunschweig, sei allen
Ernstes nicht fristgerecht, also innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Strafvereitelungsschreiben dort eingegangen(...).
Was in Worte gefasst bedeutet:
Uns, also den nur zu gerne regierenden Politikern, war das von Anfang
an nicht wirklich wichtig, ob Strafataten aufgeklärt werden, sondern uns
ging es von Anfang an sehr darum, den Staatsanwaltschaften zu diktieren,
gegen wen und was diese ermitteln und gegen wen oder was nicht(...).
Weshalb die nur allzu gerne regierenden Politiker diese unfassbaren
Gesetztestexte bezüglich der Fristen für einzulegende Beschwerden
initiiert haben, weil es für einfache Bürger nahezu unmöglich ist, den
Ermittlungsbehörden in solchen Fällen nachzuweisen, ob sie möglicher
Weise bei der Datumsangabe bezüglich eingelegter Beschwerden
vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben.
Dumm gelaufen:
Der vorsätzliche Betrug durch die DRV Braunschweig ist insofern
nicht zu widerlegen, da ich ja nachweislich von Juni 2012 bis
1. Oktober 2013 trotz nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit, zur - an
eigentlich längst vergangene Nazi- oder Stasi-Zeiten erinnernde -
Zwangsarbeit gezwungen wurde, damit ich mir überhaupt was zu essen
kaufen konnte !!!
Ergo:
Ich habe dabei bis auf Juni 2012, weil ich Mitten im Monat Juni anfing
zu arbeiten, durchweg mehr, als die bei Bezug von Vollrente erlaubte
Höchstgrenze von 450 Euro, verdient!
Also ist schon deshalb dieser zweifellos die Korruption in öffentlichen
Behörden fördernde Rentenbescheid vom 6. August 2015 ungültig !!!
Weil dieser den klar persönlich motiviert dort festgelegten Bezug der
Rente allen Ernstes rückwirkend ab dem 1. Juni 2011 vorsieht(...).
Und 2.
Weil ich natürlich gegen die ebenso an eigentlich längst vergangene
Nazi- und Stasi-Zeiten erinnernden Rück-Zahlungsforderungen an
gezahltem Krankengeld, durch die einmal mehr unfassbar betrugs-
bereiten DAK Gesundheit und AOK, frist und formgerecht, also
auch handschriftlich unterschrieben, widersprochen habe UND
auf diese Widersprüche hin keinerlei Rückmeldungen weder von
DAK, noch AOK erhalten habe !!!
Ergo:
Auch die also von mir gegen die Rück-Zahlungsforderungen von
DAK und AOK eingelegten Widersprüche sind damit rechtskräftig geworden !!!
Und 3.
Ich habe ja Krankengeld bis zum 20. März 2012 und vom 2. Oktober
2013 bis 1. April 2015 erhalten UND die willkürliche Festlegung von
rückwirkender Rentenzahlung über den Krankengeldbezug hinaus ist
was? Ja, leider sowas von faschistoid, dass es normalen Menschen abrupt
u.a. den Magen umdrehen muss, ob der jahrzehntelangen Heuchelei von
der angeblich überwachten Rechtstaatlichkeit !!!
Und 4.
Habe ich definitiv die rückwirkend erhaltene Rentenzahlung zurück-
gezahlt, was aber bis heute von der DRV mit keinem Wort erwähnt
wurde, und dennoch ist damit 1000%ig deren affenartig korrupter
Rentenbescheid ungültig !!!
Und da helfen auch keine Betrügereien diverser Staatsis !!!
Wünsche ein schönes Wochenende Thomas Karnasch