Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen
Anschrift Karlsruhe:
Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45 a
D-76133 Karlsruhe
Postanschrift: Bundesgerichtshof
D-76125 Karlsruhe
Telefon: +49 - 721 - 159-0
Fax: +49 - 721 - 159-2512
E-Mail: poststelle@bgh.bund.de
Liebe Damen und Herren am Bundesgerichtshof in Karlsruhe!
Lieber Herr Präsident am Bundesgerichtshof in Karlsruhe!
= Auch auf dieses Schreiben(bei Online-Wache erstattet!)hin ist noch immer
reingarnichts passiert !!! Ich darf Sie daher bitten und auch auffordern,diesen
extremen Fall von korrumpierter Justiz und Vodafone-Imperium endlich in
notwendige Ermittlungen zu führen.Und weiter die Verhinderungs-
Verantwortlichen auch in der niedersächsischen Landesregierung
zur Verantwortung zu ziehen !!!
= Wir hier von Politiker-unter-kritischer-Beobachtung haben auch
weiterhin extrem gute Motivation,wollen aber dennoch dieser
"Bananenrepublick" ersparen,vor dem Europäischen Gerichtshof
verklagt zu werden.Notfalls wird das natürlich geschehen müssen.
Freitag, 30. Dezember 2011
Vodafone-Imperium: Zur Strafanzeige gegen Justiz-Institutionen(zusätzlich)
Liebe Damen und Herren der Polizei in Niedersachsen und Nordrhein-
Westfalen,hiermit erhalten Sie eine erste weitere Ausführung zu meinen über
Ihre Online-Wachen getätigten Strafanzeigen gegen das Amtsgericht Northeim,
das Landgericht Göttingen und die Staatsanwaltsachaft Göttingen/ bzw. das
Vodafone-Imperium und das Anwaltsbüro Zdrzalek!
Mit dem unglaublichen Vorgehen auf nachfolgendem Schreiben fing alles an:
Wozu ich erstmal eine Korrektur zu diesbezüglichen Veröffentlichungen
vornehmen muss: Ich hatte zumeist angeführt,dass die betrügerische
Kostennote der ebenso auf nachfolgendem Schreiben angeführten Anwältin
55,- hätte betragen müssen -stattdessen hatte die Anwältin aber ca 213,- Euro berechnet!!!
= T A T S A C H E ist aber,dass die Anwältin in keinster Weise für mich tätig
wurde - sondern im Gegenteil mich betrogen hat: Also wären 0,00 Euro ...
= In der Justiz scheinen beinah unendliche Möglichkeiten zum Amtsmissbrauch/
zur Rechtsbeugung/zur Strafvereitelung im Amt möglich zu sein.
= Was aber auch in besonderem Maße Aufgabe der Politik ist,sich einerseits
den Nöten der RichterInnen und StaatsanwältInnen zu stellen und andererseits
veröffentlichten unhaltbaren Missständen möglichst unverzüglich auf den Grund zu gehen !!!
= Sowas kann nicht nur auf Dauer eine ganze Gesellschaft ruinieren,sondern
auch erheblich dazu beitragen,dass auch Extremisten sich dazu beinah berufen
fühlen.
= Doch nicht nur die gesamte Ära-Ministerpräsident Wulff über ist offenbar sogar
rein garnichts passiert: Ganz im Gegenteil,Wulff steht nach wie vor in Verdacht,am
19.05.2009 während seines Göttingen-Aufenthalts am Zustandekommen eines
erschrckend rechtswidrigen Strafbefehls gegen meine Person mitgewirkt zu haben:
Zufälligerweise hatte ich an diesem 19.05.2009 eine Email an die Staatsanwal-
tschaft Göttingen verschickt und unter anderem mitgeteilt,dass ich mich nicht
einschüchtern lasse. = Auf Schreiben der Polizei dazu steht - sinngemäß: ich
hätte einen Northeimer Anwalt in einer Email an diesen beleidigt. Woraufhin ich
Widerspruch mit dem Hinweis einlegte,dass der betreffende Anwalt diese auch
fingiert haben könnte.Woraufhin die Staatsanwaltschaft Göttingen wiederum ein
Schreiben übermittelte,wonach ich auf einmal diesen Anwalt in einer Email an
eben die Staatsanwaltschaft Göttingen beleidigt haben soll.
= Also inszenierte die dazu verantwortliche Seilschaft aus Richtern und
Staatsanwälten einen Strafprozess und fuhr Oberstaatsanwalt Rappe als
vermeintlichen Zeugen auf.
= Und weiter wurden Polizeibeamte dazu missbraucht,mich abzuholen und in
deren Beisein ca 600,- angebliche Strafe zu entrichten.
Profi-Richter und Staatsanwälte müssen doch wissen,dass Menschen sowas im
wahrsten Sinne kaputt machen kann,weshalb sie so oder so handeln müssen.
= Also erstatte ich hiermit gegen die niedersächsische Landesregierung inclusive
Wulff Strafanzeige: wegen erheblicher Vernachlässigung ihrer Pflichten!Schon
seit 2004 hatte die damalige niedersächsische Landesregierung aufgrund meiner
diesbezüglichen Veröffentlichungen Kenntnis vom unten angefügtem Dokument.
= Weitere Ausführung zu diesem Dokument: Für Haftbefehle und u.a.
Hausdurchsuchungen müssen selbstverständlich Gerichte und Staatsanwalt-
schaften notwendige Voraussetzungen in gewisser Weise erbringen(zu erst sich
selbst gegenüber),um solche Maßnahmen auch belegen bzw. rechtfertigen zu
können: Hätten sie das in Bezug auf das unten folgende Dokument getan,dann
hätten sie im wahrsten Sinne begreifen müssen,dass auf Dokument erwähnte
Hausdurchsuchung und Haftbefehl absolut rechtswidrig sind !!!
= Hausdurchsuchung ist doch sogar ernsthafter Schwachsinn !!!
= Sprich ein ungeheuerlicher Skandal,der nach Wiederholungstat riecht!
= Weitere Ausführung zum Dokument und Online-Strafanzeige gegen das
Amtsgericht Northeim/das Landgericht Göttingen und die Staatsanwaltschaft
Göttingen( Korruptionsverdacht1): Polizei und Staatsanwaltschaft hatten im
Jahre 2004 erwähnte Strafanzeige gegen mich zu leichtfertig für wahr
angenommen,so das sie entweder nicht willens oder aber nicht in der Lage
waren,gegen die hinterhältige Anzeigenerstatterin vorzugehen:
= Staatsanwaltschaften neigen auch im Hinblick des Kaschierens eigener Fehler
dazu,eher anspruchslose Floskeln aufzufahren,anstatt inhaltlich zu begründen:
hinreichende Anhaltspunkte für eine Straftat haben sich nicht ergeben.
= Die Württembergische Rechtsschutzversicherung hatte mir die auf Dokument
angeführte Anwaltskanzlei empfohlen( logische Schlussfolgerung: Versicherung
bedeutet Einkommen - was besonders Hausdurchsuchung bei derart geringem
Betrag absolut rechtswidrig macht - aber in diesem Fall auch den Haftbefehl !!!
= Ich kannte diese Kanzlei also bis dato nicht und suchte diese wegen der
Akteneinsicht auf: Versicherung: sie brauchen einen Anwalt zur Akteneinsicht).
= Doch auf Dokument unten erwähnte Anwältin zeigte sich abgezockt und zog
mir beim Richten ihrer Vollmacht meine Mutmaßungen aus der Nase:
Woraufhin sie eher professionell das Wort Schadenersatz anfügte: Ja stammelte
ich eher geistesabwesend - und deren noch abgezocktere Reaktion folgte prompt:
"Bei Schadenersatzansprüchen kommt die Versicherung nicht für anfallende
Kosten auf" = Korruption! = Entsetzt öffnete ich deren Kostennote von nicht
etwa üblichen 55,- Euro - sondern vielmehr über betrügerische ca 213,- Euro !!!
= So schrieb ich folgendes auf derer Kostennote,bevor ich sie per Fax dorthin
schickte:"Haben sie mir das Wort Schadenersatz in den Mund gelegt, um die
Kostennote höher gestalten zu können?" = Anwältin wurde noch abgezockter -
sinngemäß: das Vertrauensverhältnis sei gestört und sie würde deshalb das
Mandat niederlegen müssen.
= Also für 0 Leistung ziehen Justiz-Seilschaften eine derart rechtswidrige um nicht
zu sagen verbrecherische Masche(Dokument) ab. Um möglichen ernsten Widerstand im Keim zu ersticken.
M E R K E:
Wenn ich erstmals aufgesuchte/n Anwältin/Anwalt logischerweise nicht kenne,
dann macht es also überhaupt keinen Sinn,derart weitreichend juristisch
("Schadenersatzforderung") in die Zukunft zu blicken !!!
= Umso mehr,da ich ja die gegen mich erhobenen Vorwürfe noch garnicht
kennen konnte,schließlich hatte ich die Anwältin aufgesucht,damit diese die
Ermittlungsakte für mich von der Staatsanwaltschaft besorgt !!!
= Zudem stellte sich nach Einsicht der Akte heraus,dass meine gegenüber
der Anwältin geäußerte Mutmaßung hinsichtlich der Hintergründe dieser
Ermittlungen - eben falsch waren !!!
= Was doch noch eindeutiger deren Vorgehen rechtswidrig macht !!!
= Ich hatte das wiederholt gegenüber der offenbar nur scheinbar ermittelnden
Staatsanwaltschaft Göttingen vorgebracht !!!
Ebenso gegenüber der nach Beschwerde offenbar genauso nicht ermittelnden
Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig !!!
= Wie auch beim Landgericht Göttingen !!!
= Beinah logische Schlussfolgerung:
Entweder mangelt es da und dort mächtig an Kompetenz(Einsatzwillen)
oder aber es wurde da und dort vorsätzlich falsch gespielt.
= Unter anderem hatte ich dazu was zur letzten Landtagswahl am 28.01.2008
veröffentlicht - ohne Wahlwerbung: was erheblich dazu beitrug,dass in
Südniedersachsen 6 CDU MdL ihr Mandat verloren,u.a. auch auf Dokument
angeführter Anwalt und Ex-MdL.Obwohl die CDU bei Wahl klar vorn lag.
= Sollte die Landesregierung immer noch keine Beweise für etwaiges eigenes
pflichtbewußtes Handeln vorlegen können,dann nicht nur unausweichlicher
Rücktritt !!! Ansonsten hätte diese sich mit mir verantwortungsbewußt in
Verbindung gesetzt: Doch absolut Fehlanzeige !!!
= Schon seit Jahren biete ich Politik ensthafte Unterstützung an. Erstmal soweit.
Weiteres wird folgen und gleichzeitig darf ich darum bitten,ungeklärte Fragen zur
Beantwortung an mich zu übermitteln!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen
Anschrift Karlsruhe:
Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45 a
D-76133 Karlsruhe
Postanschrift: Bundesgerichtshof
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Fax: +49 - 721 - 159-2512
E-Mail: poststelle@bgh.bund.de
Liebe Damen und Herren am Bundesgerichtshof in Karlsruhe!
Lieber Herr Präsident am Bundesgerichtshof in Karlsruhe!
= Auch auf dieses Schreiben(bei Online-Wache erstattet!)hin ist noch immer
reingarnichts passiert !!! Ich darf Sie daher bitten und auch auffordern,diesen
extremen Fall von korrumpierter Justiz und Vodafone-Imperium endlich in
notwendige Ermittlungen zu führen.Und weiter die Verhinderungs-
Verantwortlichen auch in der niedersächsischen Landesregierung
zur Verantwortung zu ziehen !!!
= Wir hier von Politiker-unter-kritischer-Beobachtung haben auch
weiterhin extrem gute Motivation,wollen aber dennoch dieser
"Bananenrepublick" ersparen,vor dem Europäischen Gerichtshof
verklagt zu werden.Notfalls wird das natürlich geschehen müssen.
Freitag, 30. Dezember 2011
Vodafone-Imperium: Zur Strafanzeige gegen Justiz-Institutionen(zusätzlich)
Liebe Damen und Herren der Polizei in Niedersachsen und Nordrhein-
Westfalen,hiermit erhalten Sie eine erste weitere Ausführung zu meinen über
Ihre Online-Wachen getätigten Strafanzeigen gegen das Amtsgericht Northeim,
das Landgericht Göttingen und die Staatsanwaltsachaft Göttingen/ bzw. das
Vodafone-Imperium und das Anwaltsbüro Zdrzalek!
Mit dem unglaublichen Vorgehen auf nachfolgendem Schreiben fing alles an:
Wozu ich erstmal eine Korrektur zu diesbezüglichen Veröffentlichungen
vornehmen muss: Ich hatte zumeist angeführt,dass die betrügerische
Kostennote der ebenso auf nachfolgendem Schreiben angeführten Anwältin
55,- hätte betragen müssen -stattdessen hatte die Anwältin aber ca 213,- Euro berechnet!!!
= T A T S A C H E ist aber,dass die Anwältin in keinster Weise für mich tätig
wurde - sondern im Gegenteil mich betrogen hat: Also wären 0,00 Euro ...
= In der Justiz scheinen beinah unendliche Möglichkeiten zum Amtsmissbrauch/
zur Rechtsbeugung/zur Strafvereitelung im Amt möglich zu sein.
= Was aber auch in besonderem Maße Aufgabe der Politik ist,sich einerseits
den Nöten der RichterInnen und StaatsanwältInnen zu stellen und andererseits
veröffentlichten unhaltbaren Missständen möglichst unverzüglich auf den Grund zu gehen !!!
= Sowas kann nicht nur auf Dauer eine ganze Gesellschaft ruinieren,sondern
auch erheblich dazu beitragen,dass auch Extremisten sich dazu beinah berufen
fühlen.
= Doch nicht nur die gesamte Ära-Ministerpräsident Wulff über ist offenbar sogar
rein garnichts passiert: Ganz im Gegenteil,Wulff steht nach wie vor in Verdacht,am
19.05.2009 während seines Göttingen-Aufenthalts am Zustandekommen eines
erschrckend rechtswidrigen Strafbefehls gegen meine Person mitgewirkt zu haben:
Zufälligerweise hatte ich an diesem 19.05.2009 eine Email an die Staatsanwal-
tschaft Göttingen verschickt und unter anderem mitgeteilt,dass ich mich nicht
einschüchtern lasse. = Auf Schreiben der Polizei dazu steht - sinngemäß: ich
hätte einen Northeimer Anwalt in einer Email an diesen beleidigt. Woraufhin ich
Widerspruch mit dem Hinweis einlegte,dass der betreffende Anwalt diese auch
fingiert haben könnte.Woraufhin die Staatsanwaltschaft Göttingen wiederum ein
Schreiben übermittelte,wonach ich auf einmal diesen Anwalt in einer Email an
eben die Staatsanwaltschaft Göttingen beleidigt haben soll.
= Also inszenierte die dazu verantwortliche Seilschaft aus Richtern und
Staatsanwälten einen Strafprozess und fuhr Oberstaatsanwalt Rappe als
vermeintlichen Zeugen auf.
= Und weiter wurden Polizeibeamte dazu missbraucht,mich abzuholen und in
deren Beisein ca 600,- angebliche Strafe zu entrichten.
Profi-Richter und Staatsanwälte müssen doch wissen,dass Menschen sowas im
wahrsten Sinne kaputt machen kann,weshalb sie so oder so handeln müssen.
= Also erstatte ich hiermit gegen die niedersächsische Landesregierung inclusive
Wulff Strafanzeige: wegen erheblicher Vernachlässigung ihrer Pflichten!Schon
seit 2004 hatte die damalige niedersächsische Landesregierung aufgrund meiner
diesbezüglichen Veröffentlichungen Kenntnis vom unten angefügtem Dokument.
= Weitere Ausführung zu diesem Dokument: Für Haftbefehle und u.a.
Hausdurchsuchungen müssen selbstverständlich Gerichte und Staatsanwalt-
schaften notwendige Voraussetzungen in gewisser Weise erbringen(zu erst sich
selbst gegenüber),um solche Maßnahmen auch belegen bzw. rechtfertigen zu
können: Hätten sie das in Bezug auf das unten folgende Dokument getan,dann
hätten sie im wahrsten Sinne begreifen müssen,dass auf Dokument erwähnte
Hausdurchsuchung und Haftbefehl absolut rechtswidrig sind !!!
= Hausdurchsuchung ist doch sogar ernsthafter Schwachsinn !!!
= Sprich ein ungeheuerlicher Skandal,der nach Wiederholungstat riecht!
= Weitere Ausführung zum Dokument und Online-Strafanzeige gegen das
Amtsgericht Northeim/das Landgericht Göttingen und die Staatsanwaltschaft
Göttingen( Korruptionsverdacht1): Polizei und Staatsanwaltschaft hatten im
Jahre 2004 erwähnte Strafanzeige gegen mich zu leichtfertig für wahr
angenommen,so das sie entweder nicht willens oder aber nicht in der Lage
waren,gegen die hinterhältige Anzeigenerstatterin vorzugehen:
= Staatsanwaltschaften neigen auch im Hinblick des Kaschierens eigener Fehler
dazu,eher anspruchslose Floskeln aufzufahren,anstatt inhaltlich zu begründen:
hinreichende Anhaltspunkte für eine Straftat haben sich nicht ergeben.
= Die Württembergische Rechtsschutzversicherung hatte mir die auf Dokument
angeführte Anwaltskanzlei empfohlen( logische Schlussfolgerung: Versicherung
bedeutet Einkommen - was besonders Hausdurchsuchung bei derart geringem
Betrag absolut rechtswidrig macht - aber in diesem Fall auch den Haftbefehl !!!
= Ich kannte diese Kanzlei also bis dato nicht und suchte diese wegen der
Akteneinsicht auf: Versicherung: sie brauchen einen Anwalt zur Akteneinsicht).
= Doch auf Dokument unten erwähnte Anwältin zeigte sich abgezockt und zog
mir beim Richten ihrer Vollmacht meine Mutmaßungen aus der Nase:
Woraufhin sie eher professionell das Wort Schadenersatz anfügte: Ja stammelte
ich eher geistesabwesend - und deren noch abgezocktere Reaktion folgte prompt:
"Bei Schadenersatzansprüchen kommt die Versicherung nicht für anfallende
Kosten auf" = Korruption! = Entsetzt öffnete ich deren Kostennote von nicht
etwa üblichen 55,- Euro - sondern vielmehr über betrügerische ca 213,- Euro !!!
= So schrieb ich folgendes auf derer Kostennote,bevor ich sie per Fax dorthin
schickte:"Haben sie mir das Wort Schadenersatz in den Mund gelegt, um die
Kostennote höher gestalten zu können?" = Anwältin wurde noch abgezockter -
sinngemäß: das Vertrauensverhältnis sei gestört und sie würde deshalb das
Mandat niederlegen müssen.
= Also für 0 Leistung ziehen Justiz-Seilschaften eine derart rechtswidrige um nicht
zu sagen verbrecherische Masche(Dokument) ab. Um möglichen ernsten Widerstand im Keim zu ersticken.
M E R K E:
Wenn ich erstmals aufgesuchte/n Anwältin/Anwalt logischerweise nicht kenne,
dann macht es also überhaupt keinen Sinn,derart weitreichend juristisch
("Schadenersatzforderung") in die Zukunft zu blicken !!!
= Umso mehr,da ich ja die gegen mich erhobenen Vorwürfe noch garnicht
kennen konnte,schließlich hatte ich die Anwältin aufgesucht,damit diese die
Ermittlungsakte für mich von der Staatsanwaltschaft besorgt !!!
= Zudem stellte sich nach Einsicht der Akte heraus,dass meine gegenüber
der Anwältin geäußerte Mutmaßung hinsichtlich der Hintergründe dieser
Ermittlungen - eben falsch waren !!!
= Was doch noch eindeutiger deren Vorgehen rechtswidrig macht !!!
= Ich hatte das wiederholt gegenüber der offenbar nur scheinbar ermittelnden
Staatsanwaltschaft Göttingen vorgebracht !!!
Ebenso gegenüber der nach Beschwerde offenbar genauso nicht ermittelnden
Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig !!!
= Wie auch beim Landgericht Göttingen !!!
= Beinah logische Schlussfolgerung:
Entweder mangelt es da und dort mächtig an Kompetenz(Einsatzwillen)
oder aber es wurde da und dort vorsätzlich falsch gespielt.
= Unter anderem hatte ich dazu was zur letzten Landtagswahl am 28.01.2008
veröffentlicht - ohne Wahlwerbung: was erheblich dazu beitrug,dass in
Südniedersachsen 6 CDU MdL ihr Mandat verloren,u.a. auch auf Dokument
angeführter Anwalt und Ex-MdL.Obwohl die CDU bei Wahl klar vorn lag.
= Sollte die Landesregierung immer noch keine Beweise für etwaiges eigenes
pflichtbewußtes Handeln vorlegen können,dann nicht nur unausweichlicher
Rücktritt !!! Ansonsten hätte diese sich mit mir verantwortungsbewußt in
Verbindung gesetzt: Doch absolut Fehlanzeige !!!
= Schon seit Jahren biete ich Politik ensthafte Unterstützung an. Erstmal soweit.
Weiteres wird folgen und gleichzeitig darf ich darum bitten,ungeklärte Fragen zur
Beantwortung an mich zu übermitteln!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch