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Mittwoch, 25. Februar 2015

Auch Tagesschau-Riewa beweist ein weiteres Mal, im Grunde nichts vor der Fernsehkamera zu suchen zu haben!

Ist auch Riewa ein Islam-Hasser, dass er diese beschränkten Terror-Kürzel ein
weiteres Mal ausspricht ?? Es sieht im Grunde auch bei Riewa danach aus!
Ohne Worte!

Sonntag, 22. Februar 2015

Ex-Chefredakteur Roland Tichy nimmt die irritierende Betitelung "Presseclub" wieder einmal wortwörtlich und lässt auch kaum Einwände zu

Aufmerksamen Beobachtern ist nicht entgangen, dass der im Grunde für das Amt
des Finanzministers uralte Wolfgang Schäuble mehr mit seiner deutschen Macht
innerhalb der Euro-Finanzminister gehebelt hat, als sich Mühe zu geben, den
Forderungskatalog gegenüber Griechenland und den Zustand der Gesellschaft in
Griechenland auch und besonders in wirtschaftlicher Hinsicht nur demokratisch
pflichtgemäß von 0 auf zu hinterfragen, zu überprüfen! Und das Ergebnis dann
auch zu begründen, um demokratisch über die im Grunde zwingend vorgegene
Erläuterung von seiten der Gesellschaften dann auch erkennen zu können, hier,
diesmal, scheint alles mit rechten Dingen vorzugehen.
Anmerkung:
Die Sanierung der Haushalte ist weit weniger schwierig, als es besonders viele
Politiker immer wieder glauben machen wollen! Weshalb also auch und besonders
aus Gründen gemachter Erfahrungen die Vorgehensweise besonders von seiten
der EU erkennbar in gewisser Weise inakzeptabel ist. Die Demokratie funktioniert
doch um einiges anders! Was einmal mehr auf eine Schein-Demokratie schließen lässt.
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Das besonders solche konservativen Dampfplauderer wie Roland Tichy zu
ähnlichen Mitteln greifen und die demokratischen Grundsätze zerreden, kann kaum mehr überraschen!

Freitag, 20. Februar 2015

Donnerstag, 19. Februar 2015

Reportage auf Arte bringt vieles auf den Punkt!

Qelle: heute Vormittag bis 10:11 auf arte!

So ein Experte sinngemäß:
EU hätte handeln müssen, Griechenland konnte die Besteuerung von Spitzen-
einkommen und Spitzenvermögen nicht alleine in der nötigen, und vor allem
moralisch gerechten Höhe umsetzen: die Reichen und Vermögenden haben nicht
selten einfach auf den Knopf gedrückt und ihr Portfolio auf z.B. eine Bank in Frankreich transferiert.

Professor Gerke, Präsident des Finanzzentrums Bayern, hat in Interview auf
DAF gesagt, durch unterlassene Schritte hat die EU tatsächlich dazu beigetragen,
dass eine massive Steuerflucht aus Griechenland stattgefunden hat.


Allerdings muss ich Professor Gerke doch in einem weiteren Punkt widersprechen.
Haben die CSU-Machthaber auch das Finanzzentrum Bayern auf eigenen Kurs
gebracht? Die besonders auch von seiten der EU gemachten Fehler müssen erstmal
korrigiert werden und weiter muss dann wieder besonders für Griechenland eine
möglichst unabhängige Bestandsaufnahme erarbeitet bzw. ausgearbeitet werden !!!
Bevor von Prof. Gerke geforderte Schritte ins Auge gefasst werden können, sollte
ein weiterer Monat die Entwicklung in Griechenland genauestens verfolgt werden
und immer wieder von Profis analysiert werden !!!

Professor Gerke sprach sich, wie von rechtspopulistischer CSU beinah
indoktriniert, für einen Austritt aus dem Euro aus, was im Grunde schon die
Darlegungen oben zumindest auf absehbare Zeit widerlegen !!! Was schon ein
wenig irritiert, warum ein so efahrener Finanzfachmann nicht fordert, die
gemachten Fehler bemüht zu korrigieren und die Entwicklung unter
möglicherweise weiteren gegensteuernden Maßnahmen mit möglichst vielen
fachkundigen Augen aufmerksam zu beobachten. Wir müssen also weiterhin
gegenüber Forderungen und noch mehr Forderern von Euro-Austritten misstrauisch sein !!!

Schließlich war es bedauerlicherweise auch ein Philosoph und kein Wirtschafts-
oder Finanzfachmann und schon gar nicht ein Politiker, der seinerzeit die
Grundidee für die Aúslagerungsbanken, also Bad Banks, hatte.
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Und weiter sind die EU Sünder natürlich dazu verpflichtet, durch
pflichtgemäßes Anerkennen der eigenen Schuld, Griechnenland mindestens
die Schulden jenseits der höchsten prozentualen Verschuldung der anderen
Euro Staaten abzunehmen!

Dienstag, 17. Februar 2015

Arte-Verbrecher Jürgen Biehle verherrlicht auch den offensichtlich zu wenig gebildeten schwedischen Karikaturisten!

Auch die Politik in Schweden muss aufklärend und richtigstellend handeln!

Wie korrupt sind die EU Juncker & Co schon ???

= Politikverdrossenheit und Misstrauen gegenüber der Politik fallen nicht vom Himmel !!!

Nur vernünftig:
Thomas Karnasch aufgrund seiner außergewöhnlichen sozialen Kompetenz endlich
zum Berarter u.a. für besonders schwierige soziale Zusammenhänge für die EU zu
machen. Natürlich kann ich diese wichtige Aufgabe auch bis auf weiteres im Liegen am
Notebook für ein paar Stunden am Tag wahrnehmen!
Andernfalls sehe ich mich gezwungen weiterhin bemüht unliebsame
Wahrheiten zu veröffentlichen UND die Menschen nachhaltig zu motivieren, damit
sündige Politiker endlich ihres Amtes enthoben werden!
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch

Weitere Beweise über Verbrechen deutscher Medien!



Meinungsfreiheit
Formularbeginn
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Formularende

Erklärung zum Begriff Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheiteigentlich „Meinungsäußerungsfreiheit“ oder auch „Redefreiheit“ – ist das subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung der Meinung. Diese kann sowohl in Schrift, als auch in Wort, Bild oder anderen Übertragungsmitteln erfolgen.
Die Gewährleistung der Meinungsfreiheit erfolgt gemäß Art. 5 Abs. 1 GG:
„ Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Grenzen der Meinungsfreiheit 
Das Recht auf freie Meinungsäußerung hat allerdings auch seine Grenzen. Diese Beschränkungen sind zum Schutz des Staates oder anderer wichtiger Interessen gegeben.
Beschränkungen der Meinungsfreiheit sind beispielsweise
  • der Schutz gegen Beleidigungen oder Verleumdungen
  • der unlautere Wettbewerb durch üble Nachrede über die Produkte eines Mitbewerbers
  • die Grenze der öffentlichen Sicherheit
  • die Grenzen der Sittlichkeit
  • die Grenzen des Jugendschutzes
  • die übermäßige Kritik an Staatsoberhäuptern, Gerichten oder sonstigen Vertretern des Staates
  • die Weitergabe geheimer Informationen
Jedoch ist nicht jede Beleidigung beziehungsweise Verleumdung als eine solche anzusehen. So kann innerhalb einer Internetdiskussion ein Teilnehmer als „rechtsradikal“ betitelt werden, ohne dass dies die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreitet. Eine derartige Äußerung ist vielmehr als ein Werturteil anzusehen [BVerfG, 17.09.2012, 1 BvR 2979/10]. Auch beleidigende Äußerungen über frühere Arbeitgeber, welche auf sozialen Netzwerken gemacht werden, sind von der Meinungsfreiheit gedeckt [ArbG Bochum, 09.02.2012, 3 Ca 1203/11]. Eine Titulierung einer Anwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ hingegen verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ist somit nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt [OLG Köln, 18.07.2012, 16 U 184/11].
Versammlungen unter einem rassistischen Motto hingegen überschreiten die Grenzen der Meinungsfreiheit und dürfen somit untersagt werden [VerwG Neustadt, 26.03.2011, 5 L 266/11.NW].

Ein Beispiel, dass die Rechtsprecheung bzw. die Gesetzgebung der Rechtsprecheung mit der ausreichenden Auslegung von der freilich hochkomplizierten Meinungs- und Pressefreiheit überfordert sind!

 Hingegen können die Theuner, Baumann & Co viel eher angemessen als potenzielle Mörder bezeichnet werden, weil sie nach wie vor ihren Hintern nicht in Bewegung kriegen. Und die Aders, Becker & Co unmittelbar als Terror-Verherrlichern!

Eine spezielle Position nehmen hingegen Äußerungen wie „Soldaten sind Mörder“ ein: solange sie sich auf Soldaten im Allgemeinen beziehen, unterliegen sie dem Recht auf Meinungsfreiheit. Das Gericht behält sich allerdings vor, anders zu urteilen, sollten derartige Bemerkungen über individuelle Soldaten fallen [BVerfG, 10.10.1995, 1 BvR 1476/91; 1 BvR 1980/91; 1 BvR 102/92 und 1 BvR 221/92].
Meinungsfreiheit international 
Auch international findet die Meinungsfreiheit ihre gesetzlichen Grundlagen. So regelt Art. 19 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte diese auf der Ebene der Vereinen Nationen:
„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
Auch Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Art. 11 der Charta der Grundrechte regelt die Meinungsfreiheit.



Mitwirkende/Autoren:
Erstellt von JuraforumWiki-Redaktion, 01.06.2013 00:00
Zuletzt editiert von JuraforumWiki-Redaktion, 01.06.2013 00:00

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