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Mittwoch, 16. Oktober 2013

Die CDU/CSU-Wahlbetrüger werden sich wohl - was ohnehin rechtswidrig ist - in einer Minderheitsregierung wiederfinden!

Koalitionspoker
Vorwärts

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Die Union hat nicht verstanden

Lars Haferkamp • 16. Oktober 2013
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)
Schwierige Lage: Die Perspektiven der Kanzlerin sind nach der Absage der Grünen schlechter geworden.
CDU und CSU glauben, in einer starken Verhandlungsposition zu sein. Ein mehrfacher Irrtum, der die Union teuer zu stehen kommen kann.
Die Grünen hätten „das Wahlergebnis verstanden“, bescheinigte ihnen gestern Nacht gönnerhaft CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt. Doch spätestens nach der gescheiterten Sondierung von Schwarz-Grün, stellt sich die Frage: Hat die Union das Wahlergebnis vom 22. September verstanden?
Bis gestern sonnte sich die Union in der angeblich komfortablen Lage, sich einen Partner zum Regieren aussuchen zu können. Ein doppelter Irrtum: Erstens standen zu keinem Zeitpunkt zwei Partner bereit, die sich wirklich darum rissen, mit der Union zu regieren. Zweitens hat die Union überhaupt keine Wahl mehr, denn die Grünen sind abgesprungen.
Keine Zugeständnisse der Union
Die grüne Partei will nicht nur keine Koalitionsverhandlungen mit der Union aufnehmen, sie will nicht einmal mehr weiter sondieren. Das zeigt, wie wenig CDU und CSU den Grünen entgegenkamen. Der „Tagesspiegel“ aus Berlin fragt: „Warum macht die Union keine Zugeständnisse?“ CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe sagt: „Sondierungsgespräche sind nicht der Ort, um konkrete Ergebnisse zu finden.“ Aus der CDU-Spitze wird kolportiert, denkbar sei allenfalls, dass die Union an einigen Punkten „Gesprächsbereitschaft“ erkläre. Das war den Grünen zu wenig.
Die Union sollte nach dieser Erfahrung noch einmal gründlich nachdenken. Denn hätten CDU und CSU das Wahlergebnis verstanden, wüssten sie: Die Union hat keine absolute Mehrheit im Bundestag. Wenn sie keine Minderheitsregierung führen möchte, braucht sie einen Koalitionspartner. Und den gewinnt man offensichtlich nicht, wenn man weiter so agiert, wie bisher.
So sehr sich Angela Merkel bisher gegen eine Minderheitsregierung sträubt: Scheitert sie bei der Partnersuche, kommt sie genau darum nicht herum. Das Grundgesetz ist hier eindeutig. Nach Artikel 69 Absatz 3 ist „der Bundeskanzler verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen“.
Neuwahlen für Merkel schwierig
Aus der Union heißt es, man behalte die Drohung mit Neuwahlen in der Hinterhand, um einen möglichen Koalitionspartner unter Druck zu setzen. Doch wie glaubwürdig ist diese Drohung? Auch hier hilft ein Blick ins Grundgesetz. Neuwahlen durch eine gescheiterte Vertrauensfrage ­– der Weg, den die Kanzler Brandt, Kohl und Schröder gingen – steht Merkel nicht zur Verfügung. Als geschäftsführende Kanzlerin, die vom neuen Bundestag zunächst nicht wiedergewählt wird, erfüllt sie nicht die Voraussetzungen für eine Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes.
Und auch politisch wäre eine Neuwahl für die Union nicht nur wenig aussichtsreich, sie wäre hoch riskant. Denn alle aktuellen Umfragen stimmen in drei Punkten überein: Erstens würden CDU/CSU keine absolute Mehrheit erreichen. Zweitens würde die FDP noch klarer an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern als am 22. September. Damit wäre eine schwarz-gelbe Mehrheit ausgeschlossen. Drittens – und hier wird es richtig gefährlich für die Union – würde mit der Alternative für Deutschland (AfD) zum ersten Mal seit 1949 eine Partei rechts von CDU und CSU in den Bundestag einziehen. Kann die Union das wollen? Sicher nicht.
CDU und CSU sollten noch einmal über das Wahlergebnis nachdenken. Am besten so lange, bis sie es verstanden haben.

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