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Mittwoch, 13. November 2013

hr-Radio: Wirtschaftsweisen kritisieren u.a geplante Mindestlohneinführung

Andere Wissenschaftler nennen das als überfällige Maßnahme, um die
wirtschaftliche Ungleicheit innerhalb Europas mit beheben zu können!
Wie - konservativ - nah sind denn die erwähnten Wirtschaftsweisen an der
Regierung Merkel dran ???

Ziemliche T A T S A C H E:
Hätten die Konservativen nicht besonders das vergangene Jahrzehnt über
dogmatisch starr, gebehtsmühlenartig am dreigliedrigen Schulsystem
festgehalten, dann wäre wahrscheinlich sogar schon ein höherer gesetzlicher
Mindestlohn Standart!
= Eine bessere Betreuung durch eine zweite pädagogische Fachkraft in den
Schulklassen - belegende Erfahrungen über die Pisa-Studie gibt es schon seit
rund 10 Jahren - hätte schon heute die Sozialkosten in der Gesellschaft seither
um bestimmt 100 Milliarden Euro schrumpfen lassen können!

= Und Madame Merkel weiß sowas auch gleich wieder zu ihren Zwecken zu
nutzen. Diese und ihre CDU/CSU-Klientel haben offenbar immer noch nicht
begriffen, was ein Grundproblem in dieser Gesellschaft ist. Nämlich die
ungeniert verarschende Nazi-Diktatur steckt immer noch in den Köpfen vieler
Millionen Bundesbürger, die sich deshalb auch noch oft zurückhalten.

Und Konservative - auch das lehrt uns die Geschichte - sind so graviernd weit
nicht weg, mit in diesem Fall ihrer andauernden Verascheritis(Verlogenheit) !

Das Bundesverfassungsgericht wird die Tage schwer ins Grübeln kommen,
angesichts der Tatsache, dass sie sich dann mit dem massiven Seehofer/
Bouffier/ Merkel-Wahlbetrug zu beschäftigen haben.

Nicht nur die Genannten hätten sich mal mit den Merkmalen z.B. einer
narzistischen Persönlichkeit auseinandersetzen sollen: solche neigen nicht
selten zum hinterhältigen Intrigieren !!!
= Und der massive Wahlbetrug spricht im Grunde für nichts anderes!
Eine derartige Hinterhältigkeit ist im Grunde eine ganz miese verhängnisvolle
Intrige gegenüber der eigenen Gesellschaft - aber auch gegenüber der EU!

Und innerhalb besonders dieser also offensichtlich kranken Parteien tut sich
offenbar dahingehend rein gar nichts. Dieses seltendämlich selbstgefällige
Grinsen der bayerischen Landtagspräsidentin bei derer betrügerischen
Konstituierungs-Inszenierung im bayerischen Landtag, ist besonders den
einheimischen Medien schon gar nicht mehr aufgefallen ???

Bis jetzt hat es noch keinerlei obligatorische schriftliche Reaktion, weder von
der Staatsanwaltschaft in München, in Wiesbaden, noch in Neubrandenburg gegeben!
= Was dahingehend zu werten ist:
Die Strafanzeigen sind also in gewisser Weise begründet und wurden möglicher-
weise auch noch auf Anordnung der Angezeigten unterschlagen!?

UND, solche Strafanzeigen sind selbstverständlich als Beschwerde gegen
besonders das Zustandekommen der Wahlergebnisse zu werten!

UND, die ebenso davon in Kenntnis gesetzten jeweiligen Parlamente in München,
in Wiesbaden und in Berlin sind selbstverständlich verpflichtet, sich gewissenhaft
mit diesen Strafanzeigen-Beschwerden zu beschäftigen!
= Tun sie das nicht pflichtgemäß, dann bleibt dem gesetzlich durch zu folgender
Verfassungsbeschwerde angerufenen Bundesverfassungsgericht gar nichts
anderes übrig, als die drei genannten Parlamente aufzulösen!

Was gleichbedeutend nicht nur mit dem logischen Ende der Merkelkatrie ist!

Weitere Schlussfolgerung:
An der Juristen-Ausbildung hapert es offenbar gewaltig, dass niemand dazu
öffentlich den Mund aufmacht. Siehe den Fall des Bundesliga-Profis Frank
Ryberi, dessen Anwalt in seiner französischen Heimat an das zuständige
Gericht einen Antrag auf Überprüfung der verfassungsgemäßen Rechtmäßigkeit
einzelner, den Fall-Ryberi betreffender Gesetzes-Artikel, stellte.
Das Gericht nahm diesen Antrag bekanntlich an! Grandios!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. In Anbetracht der Gewichtung dieser hinterhältigen Wahlbetrügerei für eine
Gesellschaft, können formale Voraussetzungen nur eine weniger bedeutende
Rolle spielen! Ich halte manche Urteile, die aufgrund formaler Fehler keine sind,
sprich, Täter werden aufgrund von Verfahrensfehlern nicht selten verschont, als
nicht richtig interpretiert! Siehe die nicht selten vorschnellen Medienmeldungen
über vermeintliche Freisprüche. Nicht selten bildet dabei den Hauptgrund, dass
aufgrund unzureichender Beweise die Anklage gegen Beschuldigte fallengelassen
werden musste. Was aber keinesfalls mit einem Freispruch gleichzusetzen ist!

"Im Zweifel für den Angeklagten" - wird nicht nur in Medien oft angeführt. Eher
richtig ist aber: Im Zweifel nicht gegen den Angeklagten!
Ersteres klingt wohl einfach besser. Wobei wohl: sag es in Reim und Vers, den Hintergrund bildet.

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