Als Alternative verlangt die Demokratie anstelle der offenkundigen Feigheit
der SPD- und Bündnis90/Die Grünen-Oberen, mit der Linkspartei nach dem
massiven Seehofer/ Bouffier/ Merkel-Wahlbetrug direkt aufzunehmen,
wenigstens die eigene Mehrheit im deutschen Bundestag dazu zu nutzen,
die wahrscheinlich größte Politik-Verbrecherin der deutschen Nachkriegs-
gesvhichte, Angela Merkel, in eine Minderheitsregierung zu schicken!
Bundespräsident Joachim Gauck kann in Anbetracht des massiven Seehofer/
Bouffier/ Merkel-Wahlbetrugs eben deshalb ein Ansinnen derer auf Neuwahlen
nicht nachkommen, um besonders das Ansehen des wichtigsten Staatsamtes,
und natürlich auch die eigene Person, nicht nachhaltigst zu beschädigen !!!
Das Grundgesetz spricht auch dazu eine deutliche Sprache:
Besonders und gerade Politik-Verbrecher gehören so oder so bestraft !!!
Frank-Walter Steinmeier & Co haben doch wohl erkannt, dass die
Gestaltungsmöglichkeiten gegen eine Minderheitsregierung der Union ungleich
größer wären ???
Dokumentation:
Besonders in Skandinavien sind Minderheitsregierungen in der Vergangenheit
öfters vorgekommen - und das durchaus erfolgreich!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
der SPD- und Bündnis90/Die Grünen-Oberen, mit der Linkspartei nach dem
massiven Seehofer/ Bouffier/ Merkel-Wahlbetrug direkt aufzunehmen,
wenigstens die eigene Mehrheit im deutschen Bundestag dazu zu nutzen,
die wahrscheinlich größte Politik-Verbrecherin der deutschen Nachkriegs-
gesvhichte, Angela Merkel, in eine Minderheitsregierung zu schicken!
Bundespräsident Joachim Gauck kann in Anbetracht des massiven Seehofer/
Bouffier/ Merkel-Wahlbetrugs eben deshalb ein Ansinnen derer auf Neuwahlen
nicht nachkommen, um besonders das Ansehen des wichtigsten Staatsamtes,
und natürlich auch die eigene Person, nicht nachhaltigst zu beschädigen !!!
Das Grundgesetz spricht auch dazu eine deutliche Sprache:
Besonders und gerade Politik-Verbrecher gehören so oder so bestraft !!!
Frank-Walter Steinmeier & Co haben doch wohl erkannt, dass die
Gestaltungsmöglichkeiten gegen eine Minderheitsregierung der Union ungleich
größer wären ???
Dokumentation:
Besonders in Skandinavien sind Minderheitsregierungen in der Vergangenheit
öfters vorgekommen - und das durchaus erfolgreich!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Schwarz-Grün, Schwarz-Rot?
Machtpoker in Berlin – Wann es zu Neuwahlen kommt
Samstag, 28.09.2013, 08:18 · von FOCUS-Online-Autorin Henriette Jedicke
Große Koalition oder schwarz-grünes Experiment? Für die Union geht
es um die Bildung einer stabilen Regierung. Doch es gibt auch eine
andere Möglichkeit: der erneute Gang an die Urnen. FOCUS Online erklärt,
wann es zu Neuwahlen kommen kann. Entscheidend dabei: Bundespräsident
Gauck.
Sechs Tage nach der Wahl geht es um die Koalitionsbildung. Doch keiner will so recht mit Angela Merkel regieren: Sowohl die SPD als auch die Grünen zeigen sich von einer Koalition mit der Union nicht begeistert – zumindest öffentlich. Müssen die Deutschen erneut an die Urnen? FOCUS Online erklärt, wie es zu Neuwahlen kommen kann.
Nach dem Grundgesetz kann der Bundestag selbst keine Neuwahlen beschließen, auch die Bundeskanzlerin nicht. Das Recht steht allein dem Bundespräsidenten zu, also Joachim Gauck. Wird der Bundestag vorzeitig vom Bundespräsidenten aufgelöst, spricht man von „vorgezogenen Neuwahlen“.
Für vorgezogene Neuwahlen gibt es laut Grundgesetz zwei verschiedene Möglichkeiten: In Artikel 68 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass „der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen“ kann – sofern der Kanzler bei einer Vertrauensfrage keine Mehrheit im Parlament gefunden hat. So geschehen bei Gerhard Schröder: Im Jahr 2005 stellte er die Vertrauensfrage und erreichte die notwendige Kanzlermehrheit nicht. Daraufhin beantragte er die Auflösung des Bundestags. Zur Vertrauensfrage kann es in der aktuellen Situation allerdings nicht kommen, da Merkel zwar noch Kanzlerin ist, aber erst in einer neuen Regierung die Vertrauensfrage stellen könnte.
Bei der zweiten Möglichkeit sieht das anders aus: Der Bundespräsident kann den Bundestag auflösen, wenn ein Kanzler nicht mit der absoluten Mehrheit, also mit mehr als der Hälfte der Stimmen der Abgeordneten, gewählt worden ist. Grundgesetz-Artikel 63, Absatz 2, besagt: „Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags auf sich vereinigt.“ SPD, Grüne und Linke kommen aktuell auf 319 Stimmen, die Union lediglich auf 311. Daher kann Merkel nicht aus der Kraft des eigenen Lagers heraus gewählt werden.
Gelingt es keinem, die Mehrheit der Stimmen auf sich zu ziehen, muss innerhalb von 14 Tagen ein weiterer Wahlgang stattfinden. Kommt der innerhalb dieser Frist nicht zustande, findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt. Hier gilt als gewählt, wer die meisten Stimmen – die sogenannte einfache Mehrheit – erhält. Wäre Merkel die einzige Kandidatin, dann wäre sie gewählt. Sollten sich etwa Peer Steinbrück oder Sigmar Gabriel zur Wahl stellen, würde Merkel wohl nicht Kanzlerin. Nach dem Wahlgang hat der Bundespräsident sieben Tage Zeit: Er muss die mit der einfachen Mehrheit gewählte Person entweder ernennen oder den Bundestag auflösen – nach eigenem Ermessen. Entscheidet er sich für eine Auflösung, fänden Neuwahlen statt.
Wer kann Neuwahlen ansetzen?
Nach dem Grundgesetz kann der Bundestag selbst keine Neuwahlen beschließen, auch die Bundeskanzlerin nicht. Das Recht steht allein dem Bundespräsidenten zu, also Joachim Gauck. Wird der Bundestag vorzeitig vom Bundespräsidenten aufgelöst, spricht man von „vorgezogenen Neuwahlen“.
Wann gibt es Neuwahlen?
Für vorgezogene Neuwahlen gibt es laut Grundgesetz zwei verschiedene Möglichkeiten: In Artikel 68 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass „der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen“ kann – sofern der Kanzler bei einer Vertrauensfrage keine Mehrheit im Parlament gefunden hat. So geschehen bei Gerhard Schröder: Im Jahr 2005 stellte er die Vertrauensfrage und erreichte die notwendige Kanzlermehrheit nicht. Daraufhin beantragte er die Auflösung des Bundestags. Zur Vertrauensfrage kann es in der aktuellen Situation allerdings nicht kommen, da Merkel zwar noch Kanzlerin ist, aber erst in einer neuen Regierung die Vertrauensfrage stellen könnte.
Bei der zweiten Möglichkeit sieht das anders aus: Der Bundespräsident kann den Bundestag auflösen, wenn ein Kanzler nicht mit der absoluten Mehrheit, also mit mehr als der Hälfte der Stimmen der Abgeordneten, gewählt worden ist. Grundgesetz-Artikel 63, Absatz 2, besagt: „Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags auf sich vereinigt.“ SPD, Grüne und Linke kommen aktuell auf 319 Stimmen, die Union lediglich auf 311. Daher kann Merkel nicht aus der Kraft des eigenen Lagers heraus gewählt werden.
Gelingt es keinem, die Mehrheit der Stimmen auf sich zu ziehen, muss innerhalb von 14 Tagen ein weiterer Wahlgang stattfinden. Kommt der innerhalb dieser Frist nicht zustande, findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt. Hier gilt als gewählt, wer die meisten Stimmen – die sogenannte einfache Mehrheit – erhält. Wäre Merkel die einzige Kandidatin, dann wäre sie gewählt. Sollten sich etwa Peer Steinbrück oder Sigmar Gabriel zur Wahl stellen, würde Merkel wohl nicht Kanzlerin. Nach dem Wahlgang hat der Bundespräsident sieben Tage Zeit: Er muss die mit der einfachen Mehrheit gewählte Person entweder ernennen oder den Bundestag auflösen – nach eigenem Ermessen. Entscheidet er sich für eine Auflösung, fänden Neuwahlen statt.