Anonymous legt GEZ lahm:
AUFRUF ZUM DEUTSCHLANDWEITEN GEZ-BOYKOTT!
Unser Boykott-Aufruf wurde innerhalb der letzten 48 Stunden bereits
12.000 mal geteilt. Jetzt erreichte uns die Meldung einer Mitaktivistin
die als Sachbearbeiterin bei der GEZ tätig ist, dass die Deutsche Post
heute vor Vormittag mehrere Dutzend Kisten voller Post in der
GEZ-Zentrale in Kisten angeliefert hat. Den Arbeitsaufwand der nötig ist
um diese Post abzuarbeiten schätzt man schon jetzt auf 3-4 Wochen.
Lulz!
AUFRUF ZUM DEUTSCHLANDWEITEN GEZ-BOYKOTT!
Enorm wichtig: Bitte teilt diesen Beitrag zuerst bevor ihr unserer Anleitung folgt!
Anonymous zeigt dir wie du ganz EINFACH und LEGAL deine GEZ-Zahlungen
einstellst und alle bereits gezahlten Beiträge zurück forderst. Jeder
der Rundfunkgebühren zahlt finanziert nicht nur einen möglichen Krieg
mit Russland, er unterstützt diesen damit sogar aktiv! Nachdem wir
aufgrund der Kriegspropaganda gestern schon zum Boykott diverser
privater Medien aufgerufen haben, ruft Anonymous hiermit zum kollektiven
und deutschlandweiten Boykott der GEZ-Medien (Beitragsservice) und zur
unverzüglichen Einstellung sämtlicher Zahlungen auf.
Wir sind es leid, dass man die Ammenmärchen und Kriegspropaganda die
man uns tagtäglich auftischt auch noch mit den Rundfunkgebühren der
Bürger finanziert. Ein Boykott bewirkt nur etwas wenn es der
boykottieren Institution GEZ finanziell erheblich weh tut. Mit diesem
kollektiven Zahlungsboykott verursachen wir einen gigantischen
Verwaltungsaufwand und bringen damit die GEZ von innen heraus zum
totalen Zusammenbruch. Bitte nutzt dazu das folgende Musterschreiben.
Dieses wurde rechtlich übergeprüft. Das werden Anwälte (abgesehen derer
die für die GEZ arbeiten) hier per Kommentar bestätigen.
WICHTIG:
Bitte per Einschreiben, besser noch Einwurfeinschreiben versenden und Nachweis gut aufbewahren!
Max Mustermann
Musterstraße 112
10101 Musterhausen
ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus
Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a.
strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.
(a) Für Zwangsangemeldete
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch
beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich
mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an
Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche
Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.
Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und
meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu
die schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen
ab Eingang dieses Schreibens. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen
gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie
Sollten Sie wider erwartend auf Ihre Forderung beharren, ergeht
unverzüglich Strafantrag gegen Sie.
(b) Für Gebührenzahler
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich
fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim
Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich
feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern
lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen
Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den
Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch
privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine
Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
(c) gemeinsamer Teil
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig
eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung
bereits gezahlter Beiträge in Verzug. Rechtsbehelfsbelehrung: Verträge
zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht
vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne
seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann.
Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit
regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind.
Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer
Leistung zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
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Bitte teilt unbedingt diesen Aufruf zum Zahlungsboykott und informiert eure Freunde und Bekannten über die genauen Gründe:
Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?
Klagen anstatt zahlen. Ab 2013 für kleines Geld!
Im schlimmsten Fall streitet man sich für 105 Euro mit der GEZ kurz
vor Gericht um dann Recht zu bekommen. Wenn diesem Zahlungsboykott
allerdings 10.000, 25.000 oder gar 50.000 Menschen folgen sollten, wird
die GEZ andere Lösungswege als eine gerichtliche Auseinandersetzung
suchen wollen. Die 105 Euro sind nämlich nicht von dir zu zahlen sondern
immer vom Kläger, also von demjenigen der was von dir haben will. Wir
rechnen kurz:
105 Euro x 10.000 = 1.050.000 Euro
105 Euro x 25.000 = 2.625.000 Euro
105 Euro x 50.000 = 5.250.000 Euro
Die Zahlung dieser Gerichtsgebühren wird die GEZ nicht tätigen, da
dies wiederum eine Verschwendung von GEZ Beiträgen wäre. Es ist zu
bezweifeln, dass die GEZ die öffentliche Debatte überlebt, die daraufhin
einsetzen würde.
Kommentare :
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