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Dienstag, 12. Mai 2015

Wahlbetrugsaufklärung: Ex-CDU-Ministerpräsident hat vorsätzlich das Recht gebeugt und dabei sein Amt missbraucht!

Und RTL-Möller macht unverblümt Werbung für Macht-Merkel ?!
Unnormal und ungesund !!!
Schaut und hört bitte genau hin, welche Medien endlich hierrüber berichten
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff:
Re: Beweis, dass Ex-CDU-Ministerpräsident Müller vorsätzlich sehr schwerwiegend rechtsmissbräuchlich dessen Richteramt am BVG missbraucht hat, vom 12.05.2015
Datum:
Tue, 12 May 2015 16:54:42 +0200
Von:
Thomas Karnasch <thomaskarnasch@gmail.com>
An:
bundespraesidialamt@bpra.bund.de, info@die-linke.de, info@gruene.de
Thomas Karnasch, Philosoph - Zum  2  -  37186 Moringen   -  Tel.: 01515

An den Bundesgerichtshof in Karlsruhe - zur Aufklärung des Hergangs und Strafverfolgung
An die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe - zur Aufklärung des Hergangs und Strafverfolgung
An den Bundespräsidenten in Berlin         - zur Wegbereitung weiterer nötiger Maßnahmen
An die Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag (Reihenfolge nach Größe):
Die Linke & Bündnis90/Die Grünen - zur Wegbereitung weiterer nötiger Maßnahmen

Aktenzeichen: 2BvC 4/14 - Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeigen für Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Hessenwahl u. Bundestagswahl nach wie vor vakant!)

                                          Liebe Damen und Herren,
für mich besteht mittlerweile kein Zweifel mehr daran, dass Ex-CDU-Ministerpräsident Peter Müller maßgeblich dazu beigetragen hat, bei der sehr schwerwiegenden Rechtsbeugung in Tateinheit mit sehr schwerwiegendem Amtsmissbrauch im Zuge der Wahlprüfungsbeschwerde vom 14.01.2014, gegen die Landtagswahl in Bayern, vom 15.09.2013 und den Wahlprüfungsbeschwerden vom 21.01.2014, gegen die Landtagswahl in Hessen und die Bundestagswahl, vom 22.09.2013.
Sehen Sie selbst:
Betreffendes Beschlüsschen vom 26.03.2015 (23.04.2015 Poststempel, auf normalem Briefumschlag – für wichtige Gerichtsbeschlüsse eigentlich unüblich) von insgesamt zwei Seiten ist weiter unten eingefügt. Offenbar nicht ohne Grund wurde auf zweiseitigem Beschlüsschen nirgends das Eingabe-Datum der drei Wahlprüfungsbeschwerden angegeben. Dabei ist bzw. sind auch solche Datumsangaben ein wichtiger Bestandteil von zu führenden Verfahren. Ebenso wie ein bzw. in diesem Fall das jeweils anzuführende Aktenzeichen! Was also offensichtlich auch aus hinterhältigen Motiven, von Seiten des Bundesverfassungsgerichts, im Zuge der Wahlprüfungsbeschwerden vom 21.01.2014, gegen die Landtagswahl in Hessen und die Bundestagswahl vom 22.09.2013 nicht angeführt wurde.
In Schreiben des BVG-Berichterstatter, also von Ex-CDU-Ministerpräsident Peter Müller, der trotz kaum erfüllter Berufungsvoraussetzungen allen Ernstes zum Bundesverfassungsrichter aufgrund der CDU-Merkel-Macht gemacht wurde, mit Datum des 19.02.2015, führt dieser tatsächlich an, dass alle drei angeführten Wahlprüfungsbeschwerden angeblich am 14.01.2014 beim Bundesverfassungs-gericht eingelegt worden wären:„Ihre Wahlprüfungsbeschwerden vom 14. Januar 2014 gegen die Wahl des Deutschen Bundestages und die Landtagswahlen in Hessen und Bayern.“
Weiter gibt BVR Peter Müller indirekt zu, dass die Wahlprüfungsbeschwerden sowohl gegen die Bayernwahl, vom 14.01.2014, als auch gegen die Hessenwahl, vom 21.01.2014, in jedem Fall ausreichend begründet sind! Sehen Sie selbst, Schreiben von BVR Müller vom 19.02.2015, 3. Absatz:
„Soweit sich die Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl vom 22. September 2013 richtet, ist sie jedenfalls nicht hinreichend begründet.“
Weitere unglaubliche Rechtsbeugung ist jedoch schon in 2. Absatz darüber zu lesen:
„Ihre Wahlprüfungsbeschwerde dürfte mangels Zulässigkeit keine Aussicht auf Erfolg haben.“
Weiterer Beweis ist in 1. Absatz zu finden:
„Ihre Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl des Deutschen Bundestages vom 22.09.2013, gegen die Landtagswahl vom selben Tage und die Landtagswahl in Bayern vom 15. September 2013 wird unter oben genannten Aktenzeichen geführt.“ Zwei Aktenzeichen fehlen!
Kein Zweifel:
Die Politik hat sich das Bundesverfassungsgericht Untertan gemacht!
Das ist einfach nur unglaublich, so schamlos das Recht zu beugen und dabei das so bedeutende Richteramt am Bundesverfassungsgericht zu missbrauchen!

Die nachweislich u.a. also am 21.01.2014 – Beweis: Schreiben des Bundesverfassungsgerichts und unten eingefügter Fax-Gesendet-Report, nachfolgend - beim Bundesverfassungsgericht eingelegte Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Landtagswahl in Hessen vom 22.09.2013, beinhaltete nämlich auch die grandiose Urteils-Begründung des Verwaltungsgerichtshofs für Hessen in Kassel, vom 17.09.2013, im Zusammenhang mit der Hessenwahl fünf Tage später! Das damit deutliche Vorgaben der Art und Weise der Wahlkampfführung vorgibt! Es war also beim Bundesverfassungsgericht offensichtlich klar, dass diese grandiose Urteilsbegründung mit in die Wahlprüfungsverfahren aufgenommen werden müsste. Was aber bei der hinterhältigen Absicht, die Verfahren erst gar nicht stattfinden lassen zu wollen, offensichtlich einen weiteren schwergewichtigen Hinderungsgrund darstellte, weshalb kurzerhand das Datum verfälscht wurde.
„Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat in einem Urteil vom 17.09.2013 im
Zusammenhang mit, der wie die Bundestagswahl am vergangenen Sonntag, den 22.09.2013,
stattgefundenen Hessenwahl festgehalten: Wähler müssten "ohne jede unzulässige Beeinflussung staatlicher oder nichtstaatlicher Seite" zu ihrer Wahlentscheidung finden, heißt es in der Begründung des VGH. Weitere Ausführungen zu diesem Unrteil von der Internet-Seite des hessischen Rundfunks sind unter Link oder weiter unten eingefügt!
- Ich werde den hessischen Verwaltungsgerichtshof kontaktieren und um Übermittlung des betreffenden Urteils an das Bundesverfassungsgericht bitten.“
Ex-CDU-Ministerpräsident Peter Müller war sich offensichtlich auch dabei bewusst, dass das ordnungsgemäße Durchführen der drei Wahlprüfungsverfahren im Grunde unumgänglich ist!
Auch das hätte von Seiten des Bundesverfassungsgerichts erwähnt werden müssen! Schließlich übersteigt jeweils die weitreichende Bedeutung der eingelegten Wahlprüfungsbeschwerde die übliche Beibringungsaufgabe durch den Beschwerdeführer.
Wahrscheinlich war BVR Müller relativ schnell klar, dass eine zwingend durchzuführende Verhältnismäßigkeitsprüfung umso mehr die betreffenden Parlamente schlimmstenfalls zur Auflösung würde bringen können.

Auf hier auszugsweise angeführten Schreiben des Bundesverfassungsgerichts wurde also offensichtlich schon versucht, die Wahlprüfungsbeschwerden ad absurdum zu führen. Sollten sich betreffende Schreiben nicht in Akte beim Bundesverfassungsgericht befinden, dann kann ich diese selbstverständlich vorlegen!
So schreibt das Bundesverfassungsgericht mit Schreiben vom 13.03.2014:
"Ihre Telefaxe vom 21. Januar und 4. Februar 2014 sowie ihre E-Mails vom 17. Januar
2014 und ihr Telefax vom 24. Februar 2014
= Als Wahlprüfungsbeschwerde überschriebene Schriftsätze können doch nicht beinah herabwürdigend als „Telefaxe“ degradiert werden.

Hiesiges Schreiben vom 5. Februar 2014"
 ...
"Ergänzend darf darauf aufmerksam gemacht werden, dass für Verfahrensanträge (z.B.
Verfassungsbeschwerde) beim Bundesverfassungsgericht nach § 23 Abs. 1 BVerfGG
die Schriftform gilt. Sie können damit nicht rechtswirksam per E-Mail eingereicht werden."

Dabei wurden nachweislich klar ersichtlich nur diese E-Mails u.a. Adressaten zur
Information an das Bundesverfassungsgericht übermittelt!
Was das Bundesverfassungsgericht selbstverständlich leicht hätte feststellen können!
Doch auch die einzigen -unten auszugsweise eingefügten- an das Bundesverfassungs-
gericht gesendeten E-Mails wurden am Bundesverfassungsgericht offensichtlich nur
oberflächlich in Augenschein genommen!

"An alle juristischen/rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Bayern" - ist klar ersichtlich
gleich mit dem ersten Absatz zu lesen! 
-------- Original-Nachricht --------           
Betreff:
Wahlprüfungsbeschwerde um die Landtagswahl in Bayern vom 15.09.2013
Datum:
Fri, 17 Jan 2014 09:29:53 +0100
Von:
Politiker unter kritischer Beobachtung <politiker-unter-kritischer-beobachtung@web.de>
An:
sekretariat.rw@uni-bayreuth.de, dekan.rw@uni-bayreuth.de, dekanat@jura.uni-wuerzburg.de, dekan@jura.uni-augsburg.de, dekan@Jura.Uni-Augsburg.DE, dekanat.jura@uni-passau.de, info@uni-tuebingen.de, info@jura.uni-erlangen.de, webmaster@jura.uni-erlangen.de, studienberater@jura.uni-erlangen.de, kontakt@uni-regensburg.de, dekan@uni-regensburg.de, info@uni-regensburg.de, dekanat@jura.uni-muenchen.de, mail@stephan-lorenz.de, korioth@jura.uni-muenchen.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, bverfg-technik@jurix.jura.uni-saarland.de, besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de, info@gruene.de, info@die-linke.de, Thomas Karnasch <thomaskarnasch@gmail.com>
Welche noch erklären müssen, warum sie bis heute 0 reagiert haben!                                       = Meinungsfreiheit in Bayern latent unterbunden?! Was letztendlich gewissermaßen einen weiteren Grund vorgibt, diese Wahlprüfungsverfahren gewissenhaft, also nach „bestem Wissen und Gewissen“, zum Abschluss zu bringen!
Aus selbigem Schreiben im Zuge der Wahlprüfungsbeschwerden ans Bundesverfassungsgericht:
„Entschuldigung, aber das hier muss bitte vom Bundesverfassungsgericht beachtet werden!
In einem demokratischen Rechtstaat hat die Gesellschaft das Recht, dass besonders schwerwiegende Verfehlungen, begangen in diesem Fall auch noch durch die gesetzgebende Politik, entsprechend aufgearbeitet werden! Immerhin wurde in den Wahlprüfungsbeschwerden ein möglicher Gegenstandswert von einer Billion Euro beziffert.
Eine Gesellschaft - die in diesem Fall auch die Ihrige und die Unsrige ist - kann und darf nicht betraft werden, nur weil die durch den Gesetzgeber - also die Politik - gestaltete Gesetzgebung dafür unzureichend ist. Nur weil die Justiz sich weitestgehend angewöhnt hat, gegen die selbstverständlich nicht heilige Politik nach Möglichkeit kein Verfahren aufzunehmen.
Weil die Justiz - das muss endlich mal ausgesprochen werden - bedauerlicherweise in Wirklichkeit u.a. in der Weise nicht unabhängig ist, wenn es um gesetzeswidrige Verfehlungen, eben begangen durch Politiker geht!“

Desweiteren hat es seither noch mindestens ein halbes Dutzend Nachreichungen zu den drei Wahlprüfungsbeschwerden gegeben, was natürlich auch in Erwähnung gebracht werden muss. Aber aus offensichtlich hinterhältigen Beweggründen einfach verschwiegen wurde.
Folgender E-Mail-Gesendet-Report ist Bestandteil der Wahlprüfungsbeschwerde vom 21.01.2014 gegen die Landtagswahl in Hessen, vom 22.09.2013. Das Datum des 21.01.2014 sollte bzw. musste aus Sicht der „Attentäter“ auf den demokratischen Rechtstaat verfälscht werden, weil in Schreiben dazu auch das beachtliche Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von Hessen in Kassel Bestandteil ist!
Das betreffende Schreiben auszugsweise:
-------- Original-Nachricht --------
Betreff:
Betrifft: massiver Wahlbetrug durch vorsätzliche rechtswidrige Wählerbeeinflussung!
Datum:
Wed, 25 Sep 2013 09:39:10 +0200
Von:
Politiker unter kritischer Beobachtung <politiker-unter-kritischer-beobachtung@web.de>
Antwort an:
unabhaengige-buergerinformation-zukunft@web.de
Organisation:
Politiker unter kritischer Beobachtung
An:
bverfg@bundesverfassungsgericht.de, poststelle@bgh.bund.de, info@cdu.de, info@fdp.de, info@spd.de, info@gruene.de, info@die-linke.de, info@csu-bayern.de, Thomas Karnasch thomaskarnasch@gmail.com

Die am 15.09.2013 stattgefundene Landtagswahl in Bayern, im Zusammenhang mit den drei gegen die September-2013-Wahlen eingelegten Wahlprüfungsbeschwerden, in Schreiben des „Berichterstatters“ am Bundesverfassungsgericht, BVR Müller,  als letztes anzuführen, also nach den eine Woche später, am 22.09.2013, stattgefundenen Neuwahlen des Deutschen Bundestages und des Landtages in Hessen, ist offensichtlich auch in den rechtsbeugenden Absichten von vorneherein begründet. Und soll wohl der Ablenkung dienen.
Noch erschreckender ist die Art und Weise, wie BVR und Ex-CDU-Ministerpräsident Peter Müller versucht unter Beibringung von mindestens ein Dutzend Paragraphen die Sachlage zu verharmlosen und zu umkurven. Peinlich und beschämend!

Strafgesetzbuch

   
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
   

   
4. Abschnitt - Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen (§§ 105 - 108e)
   

§ 108a
Wählertäuschung

(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Weitere Beweise, dass hiermit sogar von vorsätzlichem Wahlbetrug unter Inkaufnahme von möglicher Wählertäuschung gesprochen werden muss. Denn, ohne Aufarbeitung, der in den betreffenden Schriftsätzen an den Bundeswahlleiter und an die Landeswahlleiter für Bayern und Hessen dargelegten schwerwiegenden Sachverhalte, ist faktisch im Grunde mindestens von fahrlässiger Beihilfe zum Wahlbetrug zu sprechen.
Interessant dazu ist, dass der Beschwerdeführer gegen die angeführten Wahlleiter Strafanzeige erstattet hat und diese mindestens in zwei Fällen nicht mal von der eingeschalteten Staatsanwaltschaft erwähnt wurden. Was faktisch Strafvereitelung wäre.
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Was nach meinem Verständnis zudem mit Hochverrat gleichzusetzen ist. 
Ich möchte nicht wissen, wie oft insbesondere BVR Peter Müller im Zuge von Verfassungs-beschwerden schon unrechtmäßig getrickst hat.
Entschuldigung, aber in Anbetracht der freilich gewaltigen Dimension dieser Wahlprüfungs-beschwerden UND der deshalb auch internationalen Bedeutung, muss mit quasi-Demokratie- Zerstörern unangenehm deutlich umgegangen werden!
Sehen Sie selbst:

 



































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