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Donnerstag, 6. November 2014

Wenn das stimmt, was die Arbeitsrichterin im erstinstanzlichen Verfahren um den Bahn-Streik als Teilbegründung angegeben haben soll ...

... dann hat sie eher ein Fehlurteil gefällt!
Korrespondentin Sarah Tacke schilderte teilweise die Begründung der Klage-
abweisung durch die Richterin am Arbeitsgericht in Frankfurt, die offenbar in
gewisser Weise auf die persönliche Einschätzung der Richterin beruht -
sinngemäß: sie würde einen Streik erst für unverhältnismäßig halten, wenn das
Unternehmen in der Existenz bedroht sei. Für mich wird deutlich, dass die
Richterin mit dem Verfahren doch sehr überfordert gewesen sein muss.
Natürlich haben Richterinnen und Richter eine sehr schwierige verantwortungs-
volle Aufgabe zu bewältigen! Und dabei sind auch gewisse Überforderungen
im Grunde vorprogrammiert. Aber so eine Einschätzung kann doch kaum
angemessen sein: Die Bahn ist ein Milliarden-Unternehmen und würde dann
wahrscheinlich insgesamt in einem halben Jahr "erst" in der Existenz bedroht
sein.

Allerdings lese ich hier, dass möglicherweise die Bahn ihren Einstweiligen
Antrag falsch formuliert hat: möglicherweise wäre es besser gewesen, zu
beantragen den Streik auszusetzen, um die nun wirklich komplexe Rechtslage
ergründen zu können.

Wenn das möglich ist, dann sollte die Bahn das in der bevorstehenden
nächsten Instanz nachbessern!

Gericht entscheidet: Lokführer dürfen weiter streiken

www.abendblatt.de › Hamburg
vor 11 Stunden - Das Gericht lehnte den Antrag der Deutschen Bahn ab, den Streik per Einstweiliger Verfügung verbieten zu lassen. Vor der Entscheidung ...
Mit herzlichen Grüßen, besonders an alle von dem unsäglichen Bahn-Streik 
betroffenen BürgerInnen, Thomas Karnasch
P.S. Der Hauptgrund des Streiks besteht doch nach wie vor darin, dass die 
GDL praktisch erpressen will, Aufgaben einer größeren Bahn-Gewerkschaft 
an sich zu reißen?

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